Zuletzt aktualisiert am 5. November 2022 von patrablo

Die Wohnmobilzulassung war neben den Fenstern unsere größte Sorge. Im Nachhinein müssen wir sagen, all die Sorgen und besonders starken Grübeleien von Julian waren unbegründet. Dass allerdings nur, weil wir im Voraus nachgefragt haben, was der Prüfer unserer nächst gelegener Prüfstelle haben wollte. Falls du dich fragst, warum wir unbedingt eine Wohnmobilzulassung für unseren Van Vivaldi wollten, bist du hier genau richtig. Eine Wohnmobilzulassung hat nämlich einige Vorteile, welche sich meist in Form von niedrigeren Kosten widerspiegeln. In den beiden vorherigen Texten unserer Vanausbau Beitragsserie, haben wir schon einige Punkte und Gründe zu unserer Wohnmobilzulassung Vanausbau geschrieben. Hier wiederholen wir bestimmt das ein oder andere noch einmal, wollen das Thema aber auch vertiefen.

Was ist eine Wohnmobilzulassung?

Jedes Fahrzeug ist einer Art Kategorie zugewiesen. Diese findest du in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugschein) unter Punkt 5. Bei uns stand dort früher Fz. z. Gü. bef. b. 3,5t (Fahrzeug zur Güter Beförderung bis 3,5t) Van was übersetzt so viel wie LKW-Zulassung heißt. Daraus ergab sich, dass wir für unseren Van den Steuersatz sowie die Versicherungskategorie für LKW bezahlt haben. Den Steuersatz kannst du dir auf der Website des Bundesfinanzministeriums berechnen lassen. Bezüglich der Versicherungskosten musst du deine/eine Versicherung kontaktieren. Bei uns waren das 190 Euro KFZ-Steuer (LKW-Steuersätze sind die günstigsten Sätze überhaupt) sowie 1310 Euro für eine Vollkaskoversicherung mit niedriger Selbstbeteiligung pro Jahr.

Inzwischen steht in unserer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugschein) unter Punkt 5 Fz. z. Pers.bef. b. 8 Spl. (Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze) Wohnmobil. Dadurch bezahlen wir 210 Euro KFZ-Steuer aber nur 660 Euro für die Vollkaskoversicherung, bei gleichen Leistungen wie der LKW-Versicherung, pro Jahr. Allein dafür haben sich die knapp 190 Euro für die Wohnmobilzulassung gelohnt. Damit du eine Wohnmobilzulassung bekommst, muss dein Van allerdings von einer anerkannten Prüfstelle geprüft und als Wohnmobil anerkannt werden. Das Ganze ergibt sich nämlich nicht daraus, was im Fahrzeug eingebaut ist und wofür man es selbst tituliert. Es ergibt sich daraus, welche Vorgaben es erfüllt und diese werden von einer unabhängigen Prüfstelle überprüft.

Brauche ich eine Wohnmobilzulassung beim Vanausbau?

Nein. Theoretisch benötigst du für deinen Vanausbau keine Wohnmobilzulassung. Praktisch kann es aber notwendig werden. Wenn du einen Van kaufst, der im früheren Leben als normaler Transporter zur Beförderung von Personen zugelassen war (klassischer VW-Bus mit mehreren Sitzplätzen oder ähnliches), wirst du wahrscheinlich erst einmal keine großen finanziellen Vorteile durch eine Wohnmobilzulassung haben. Die Versicherung und KFZ-Steuer liegen wahrscheinlich ziemlich gleich wie für ein Wohnmobil. Wenn du jetzt die Sitze und Sicherheitsgurte ausbaust und das gesamte Fahrzeug fest mit einem Campingausbau versiehst, welcher nicht mehr zurück gebaut werden kann, dann veränderst du die Nutzungsbestimmung des Fahrzeugs. Dadurch erlischt die Betriebserlaubnis. Je nachdem wie der Prüfer das beim nächsten fälligen TÜV Besuch sieht. Früher oder später musst du nämlich zum TÜV. Bei Astrarix hieß es damals, es wird als Ladung behandelt und interessiert den TÜV nicht. Wie das bei einem größeren Fahrzeug aussieht, ist nicht zu 100 % vorherzusagen.

Weitere Aspekte

Das gleiche kann dir bei einem Fahrzeug mit LKW-Zulassung passieren. Allerdings dann meist unter dem Thema Ladungssicherung. Wenn du nämlich eine LKW-Zulassung behältst, zählt der Campingausbau als Ladung und diese ist gegen verrutschen und Bewegung nach § 22 – Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu sichern. Bei einer Polizei Kontrolle kann es sein, dass der nette Beamte der Meinung ist, dass deine Ladung nicht richtig gesichert ist und dir die Weiterfahrt untersagt. Wenn er der Meinung ist, dass dieses Problem nicht vor Ort zu beheben ist, dann kann er das Fahrzeug auch stilllegen bzw. durch eine Prüfstelle prüfen und dann stilllegen lassen.

Der dritte mögliche Aspekt ist Steuerhinterziehung. Wenn du ein Fahrzeug als etwas nutzt, obwohl du Steuer für eine andere Fahrzeugklasse zahlst, kann dies durch den Fiskus als Steuerhinterziehung betrachtet werden. Du machst dich also strafbar, wenn du einen LKW als Wohnmobil nutzt. Das liegt darin, dass die LKW-Steuer der günstigste Steuersatz bei Kraftfahrzeugen ist. Du hinterziehst also auf jeden Fall Steuern, da die KFZ-Steuer für ein Wohnmobil auf jeden Fall höher ist.

Du siehst, es ist alles sehr theoretisch, aber in der Praxis kann es schon einmal vorkommen. Besonders der erste Punkt bezüglich TÜV kann eintreten. Muss aber nicht.

Wie bekomme ich eine Wohnmobilzulassung?

Eine Wohnmobilzulassung vergibt eine Prüfstelle, besser bekannt als TÜV oder Dekra. Inzwischen auch GTÜ. Du machst im Grunde dort einen Termin aus und wirst mit deinem fertigen Camper vorstellig. Dann wird in 1-2 Stunde(n) dein Fahrzeug auf alle notwendigen Vorgaben überprüft und zusätzlich gewogen. Das Leergewicht des Vans hat sich durch die ganzen Einbauten geändert. Wir mussten zum Wiegen zu einer Recyclinganlage fahren, dadurch hat bei uns der Termin in Summe knapp 2 Stunden gedauert. Es wird alles fotografiert und damit dokumentiert. Wenn du die Vorgaben erfüllst, bekommst du anschließend die Wohnmobilzulassung erteilt. Zumindest bekommst du ein paar Papiere, in denen drinsteht, was in den Fahrzeugpapieren zu ändern ist.

Damit musst du anschließend zur Zulassungsstelle und kannst deine Fahrzeugpapiere ändern lassen. Jetzt hast du offiziell ein Wohnmobil. Der Kostenpunkt lag bei uns in Summe bei ca. 190 Euro. Der Termin bei der Prüfstelle hat uns 160 Euro gekostet, das Wiegen kostete 13 Euro und die Umschreibung der Papiere lag bei ca. 17 Euro. Wenn man die Versicherungskosten betrachtet eine lohnenswerte Investition.

Welche Vorgaben gibt es für eine Wohnmobilzulassung?

Wie bereits öfters geschrieben, sind die Vorgaben nach unseren Erfahrungen relativ ähnlich aber nicht identisch. Wir haben uns vor der Planung bei unserer nächstgelegenen Prüfstelle informiert, was diese an konkreten Vorgaben verlangt, um die Abnahme zu bestehen. Anfang 2022 wurde das TÜV Merkblatt 740 für die Wohnmobilzulassung überarbeitet. Es wurde an neue EU-Vorschriften angepasst und zum Thema Kochbereich überarbeitet. So schreibt es der TÜV Verband in der Veröffentlichung. Diese Überarbeitung soll dazu dienen, dass alle im TÜV-Verband angesiedelten Prüfstellen in Zukunft einheitlicher beim Thema Wohnmobilzulassung prüfen. Ob das so kommt, wird sich zeigen. Theoretisch sollten ab jetzt die Vorgaben bei TÜV Süd, TÜV Rheinland, TÜV Nord und den vielen anderen TÜVs der Länder sowie bei DEKRA gleich sein.

Unsere Vorgaben

Bei uns waren die Vorgaben übrigens:

  1. Kochgelegenheit, die von innen bedient werden kann (Ausziehküche im Heck ist nicht erlaubt). Ein Gaskartuschen-Kocher war ebenfalls nicht zulässig. Entweder eine feste Gasinstallation mit Gasprüfung und das volle Programm oder ein Induktionskochfeld. Bei 2000W oder weniger ohne zusätzlichem 230V Anschluss mit CEE Dose nach VDE (bei uns wurde die Abnahme durch einen Meister verlangt). Ab 2001W muss ein entsprechender Nachweis nach VDE 0100-721 erbracht werden.
  2. Ein Tisch der abgenommen und verstaut werden kann bzw. abklappbar sein darf. Er muss allerdings einen festen Platz im Fahrzeug haben und muss mit der Karosserie verbunden sein. Das sollte einen einfachem Campingtisch ausschließen!
  3. Eine Liegefläche von mindestens 180 cm x 70 cm
  4. Stauraum für dein Gepäck (ohne Größenangabe, Handschuhfach etc. zählt nicht)
  5. Zwei Fenster an zwei unterschiedlichen Fahrzeugseiten (ohne Größenangabe)
  6. Es muss wohnlich aussehen (was auch immer darunter definiert ist)

Das war die Auskunft, die wir von unserer Prüfstelle (DEKRA) erhalten haben.

Da uns das Kochen mit Induktion in Kombination mit den 2000W anfangs ein wenig Kopfzerbrechen bereitet hat, haben wir bei einer anderen Prüfstelle (TÜV Süd) ebenfalls noch einmal nachgefragt.

Vorgaben anderer Prüfstelle

Dort bekamen wir zusätzlich folgende Aussagen

  1. Kochen mit einem Gaskartuschen-Kocher ist kein Problem, solange er fest im Fahrzeug verschraubt ist. Ein Kartuschen Wechsel muss ohne den Ausbau des Kochers möglich sein. Zusätzlich muss der Kocher für die Nutzung in Innenräumen zugelassen sein.
  2. Die Elektroinstallation muss von einem Fachmann nach VDE 0100-721 abgenommen werden, da der TÜV diese selbst nicht prüfen kann
  3. Zwei Fluchtwege müssen vorhanden sein und die Griffe dafür dürfen beispielsweise nicht von einer Matratze verdeckt sein (wir vermuten, dass DEKRA hiermit die Fenster meinte).

Die restlichen Vorgaben waren ziemlich deckend.

Du siehst: Im Grunde relativ ähnlich aber nicht identisch. Das liegt auch sicher daran, dass jeder Prüfer den Text des Merkblattes anders versteht. In Foren sowie anderen Beiträgen haben wir die wildesten Spekulationen und Vorgaben gelesen und uns ziemlich verrückt gemacht.

Patrablo Tipp Vanausbau – Wohnmobilzulassung

Rufe bei der Prüfstelle deiner Wahl an und frag nach den Vorgaben der Prüfer vor Ort. Eventuell darfst du mit deinem Fahrzeug bereits einmal vor Ort kommen und mit dem Prüfer besprechen was du geplant hast. So vermeidest du böse Überraschungen und vor allem hast du einen direkten kompetenten Ansprechpartner, der dir bei allen Fragen weiterhelfen kann. Falls für dich etwas nicht passt, kontaktiere gerne noch einmal eine andere Prüfstelle. Es lohnt sich immer mehrere Meinungen einzuholen.

Unsere Erfahrungen mit der Wohnmobilzulassung Vanausbau

Eine Wohnmobilzulassung beim Vanausbau wird zwar nicht verschenkt, aber es ist definitiv nicht unmöglich eine zu bekommen. Gerade Julian hat sich im Voraus ziemlich viele Sorgen gemacht. Die letzten zwei Tage vor unserem Abnahmetermin hat er in allem ein mögliches Problem gesehen. Sei es in der Kabelführung der Elektrik, dass unsere Magnete für die Schrankblenden nicht ausreichen, weil bei einem Überschlagen des Fahrzeugs diese eventuell durchs Auto fliegen könnten, und noch so ein paar Dinge sah er als mögliches Problem. Alles allerdings komplett unbegründet. Der Prüfer arbeitete strickt seine Liste ab.

  • Kochgelegenheit (Induktion mit maximal 2000W) ✅
  • Zwei Fenster ✅
  • Stauraum ✅
  • Bett ✅
  • Tisch ✅
  • Wohnlich ✅

Zusätzlich wollte er noch das Prüfzeichen der Standheizung sehen. Diese wurde sogar in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Er hat noch kurz geprüft, ob unsere Kisten gegen verrutschen geschützt sind. Danach ging es zum Wiegen. Bereits zu diesem Zeitpunkt wussten wir, es gibt nichts zu beanstanden. Nach dem Wiegen machte der Prüfer noch die Papiere fertig und wir haben gedanklich schon eine Flasche Sekt entkorkt. Ganz fertig war Vivaldi noch nicht. Es fehlte noch die ein oder andere Schranktüre und die vielen kleinen Details. Im Grunde hat sich aber am Fahrzeugaufbau nichts geändert und damit müssen wir nicht noch einmal zum TÜV.

Zusammenfassung Wohnmobilzulassung Vanausbau

Eine Wohnmobilzulassung für deinen Van macht eigentlich immer Sinn. Vor allem wegen der finanziellen Vorteile bei der Versicherung. Manchmal kann es sogar notwendig sein, seinen Van von einer Prüfstelle auf Wohnmobil umschreiben zu lassen. Die Vorgaben sind im Grunde alle ähnlich, wir haben allerdings das Gefühl, dass die einzelnen Prüfer die Regeln unterschiedlich verstehen und etwas unterschiedlich auslegen. Deswegen kontaktiere die Prüfstelle deiner Wahl unbedingt vor dem Umbau, am besten in der Planungsphase, um die genauen Vorgaben zu bekommen.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass der Prüfer gar nicht die Zeit hat, die ganzen Details zu prüfen. Im Grunde prüft er nur die Vorgaben. Natürlich haben die Prüfer einen Blick für die Dinge und es kann sein, dass ihm bei uns nur nichts Negatives aufgefallen ist. Wir sind auch der Meinung, dass es ein Unterschied macht, ob man mit einem Van vorfährt, an welchem das nötigste umgebaut wurde. Oder du einen Van vorfährst, der viel Liebe zum Detail hat und ziemlich wohnlich aussieht. Eine Wohnmobilzulassung beim Vanausbau ist auf jeden Fall kein Hexenwerk, wenn man im Voraus nach den genauen Vorgaben fragt.